Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Keine Frage des Alters!

Der Traditionsverband der ehemaligen Angehörigen des StO Külsheim e.V. hatte am Donnerstag, den 05.05.2011 zum Vortrag mit dem Thema: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung durch Herrn Notar Merklein vom Amtsgericht aus Wertheim eingeladen. Der Vortrag hat im Traditionsraum der Angehörigen des Standortes Külsheim e.V. vor ca. 30 interessierten Zuhörern stattgefunden.

Dass dieses Thema nicht nur ein Thema im Alter ist, hat Herr Merklein eindrucksvoll anhand einer Standartfamilie mit vielen aus dem Leben gegriffenen Beispielen erläutert. Gerade wer mitten im Leben steht, wird oft mit schwierigen Situationen konfrontiert: Ob Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Tod des Partners, von Angehörigen oder engen Freunden. In diesen Momenten sind Sicherheit und Vertrauen besonders wichtig. Viele meinen, mit der Heirat sei alles geregelt, wenn aber z.B. durch einen Unfall die Situation eintritt, dass ein oder beide Partner nicht mehr die Entscheidungen treffen können, und man dann keine Vorsorgevollmacht erteilt hat, wird einem unter Umständen ein Betreuer durch das Gericht bestellt, der dann z.B. die finanziellen und privaten Angelegenheiten des Partners oder beider regelt.

Dann ist es wichtig, dass Vorsorge getroffen ist. Zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht.
Die Gründe für eine Vorsorgevollmacht sind:

•    Absicherung für den Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit
•    Keine Entscheidungsbefugnis fremder Personen
•    Im Regelfall keine gesetzliche Vertretungsvollmacht von Angehörigen
•    Unbürokratisch und auf Dauer kostengünstiger

Als wichtigsten Punkt bei der Vorsorgevollmacht stellte Herr Merklein heraus: Nicht Ob, sondern Wem die Verantwortung und die Vorsorgevollmacht (Betreuer) erteilt wird.

Ein weiterer Vorteil einer Vorsorgevollmacht liegt darin, dass man diese in einem ZVR (Zentrales Vorsorgeregister) hinterlegen kann. Damit ist gewährleistet, dass man z.B. bei einem Unfall schnell herausfinden kann, ob es einen Vorsorgeberechtigten gibt, und wer der Vorsorgeberechtigte ist, damit nicht ein Gericht einen Betreuer von Amts wegen bestellt.

Bei einer Patientenverfügung ist der wesentliche Punkt der, dass jeder selbst rechtzeitig seine Wünsche bezüglich lebensverlängernden Maßnahmen äußert, damit der behandelnde Arzt nach den Wünschen des Patienten handeln kann.

Am Ende des Vortrages bedankte sich der Vorsitzende Armin Rother und Klaus Hussy bei Herrn Merklein für die sehr informativen und interessanten Ausführungen mit einem Präsent.


gez. Reinhold Wolpert, Schriftführer

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